Vermittlungsservice
von Strom-Großspeichern bis zu 2,5 MW
und IAB (Investitionsabzugsbetrag) mit bis zu 50%
und
die Anpachtung von Grundstücken und Stellplätzen für Speicheranlagen
Vermittlungsservice Helmut Köbler unter 0170 - 532 632 1 zu erreichen
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB):
o - Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (maximal 400.000 € je Investor/Steueridendität) können im Jahr der Bildung als Betriebsausgaben abgezogen werden.
o - Dies senkt die Steuerlast vor dem Erwerb und ermöglicht eine teilweise Vorfinanzierung.
2. Abschreibung der Speicheranlage:
o - Nach Anschaffung wird die Speicheranlage über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (10-20 Jahre) abgeschrieben. *Betriebsvorrichtung
o - Zusätzliche Sonderabschreibungen, z. B. 20 % im Jahr der Inbetriebnahme, sind möglich.
3. Gewerbesteuerliche Aspekte:
o - Bei gemeinschaftlicher Investition (z. B. über eine GbR) profitieren die Investoren individuell von den steuerlichen Vorteilen.